Allgemeines
Die Tätigkeiten des Vereins basieren auf den Statuten und einer Gartenordnung sowie allfälligen Zusatzreglementen, die Bestandteil des Pachtvertrages sind.
Für die Erstellung von Gartenhäuschen ist in allen Arealen zwingend eine Baugenehmigung durch den Verein erforderlich (Maximalmasse sind von der Stadt vorgegeben). Das entsprechende Gesuch erhalten Sie beim Arealchef oder der Arealchefin und ist an die Präsidentin einzureichen. Die Gartenhäuschen sind vom jeweiligen Vereinsmitglied selbst zu beschaffen.